
Kostenzuschuss
Ernährungsprävention und Ernährungstherapie unterscheiden sich in der Art und der Höhe der Kostenerstattung.
Kostenzuschuss oder Bonus bei Ernährungsberatung und Präventionskursen
Viele Krankenkasse belohnen ihre Mitglieder, wenn Sie sich über gesunde Ernährung beraten lassen oder an Präventionskursen teilnehmen. Dies kann durch einen Kostenzuschuss oder Bonuspunkte (§ 20 SGB V) erfolgen.
Eine Ernährungsprävention kann ohne ärztliche Bescheinigung in Anspruch genommen werden. Erkundigen Sie sich einfach bei Ihrer Krankenkasse oder melden Sie sich gerne bei mir.
Kostenerstattung bei Ernährungstherapie
Bei einer ärztlich diagnostizierten ernährungsbedingten Krankheit können die Kosten der Ernährungstherapie von den Krankenkassen übernommen werden (§ 43 SGB V).
Durch die zusätzliche Zertifizierung zum DGE Ernährungsberater erfülle ich die Voraussetzungen, damit Sie sich die Kosten erstatten lassen können. Die Höhe der Kostenerstattung variiert je nach Krankenkasse (i.d.R. zwischen 80% und 100%).
Voraussetzung für eine Ernährungstherapie ist eine ärztliche Zuweisung mit der angegebenen Diagnose. Reichen Sie diese ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung inkl. Antrag und Kostenvorschlag bei Ihrer Krankenkasse ein. Kommen Sie einfach auf mich zu.